MEDIZINISCHE BEHANDLUNGSPFLEGE / MOBILER SERVICE
Mein Angebot umfasst alle Leistungen, die die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit betreffen im Bezug auf Körper- und Fellpflege, sowie medizinische Behandlungspflege.
An wen richtet sich mein Angebot:
Der mobile Service mit Hausbesuchen ist vor allem gedacht für nicht-mobile, gesundheitlich eingeschränkte oder ältere Tierhalter, sowie Tierhalter, die sich bei der medizinischen Pflege zu Hause unsicher oder überfordert fühlen.
Und auch für Tiere, die schlecht transportiert werden können (alte und kranke Tiere) oder großen Stress bei der Autofahrt oder in fremder Umgebung haben.
Leistungen
Körper- und Fellpflege:
siehe „Körper- und Fellpflege“
Als ausgebildete Tiermedizinische Fachangestellte kann ich Ihnen zusätzlich folgende Leistungen anbieten:
Medizinische Behandlungspflege:
Dazu gehört Medikamentengabe, Blutzuckermessung und Insulingabe, Blasenkontrolle und ggf. Katheterisierung, Wundreinigung, Pflaster- und Verbandswechsel, Pflege von Liegestellen und Hautproblemen (Dekubitusversorgung) und vieles mehr. In Zusammenarbeit mit dem behandelnden Tierarzt kann auch die Betreuung und Nachbehandlung nach Operationen Bestandteil dieser Leistung sein.
Gerade am Anfang nach der Diagnosestellung beim Tierarzt kann sich z.B. die Tabletten- oder Insulingabe zu Hause schwierig gestalten. Gerne komme ich zu Ihnen, zeige Ihnen Handgriffe und übe mit Ihnen zusammen die Medikamentengabe speziell bei Ihrem Tier.
Manchmal ist eine Behandlung des Tieres nur unter leichter Sedation möglich. Hier komme ich auch gerne zu Ihrem Tierarzt und führe die Fellpflege (z.B. Scheren / Entfilzen) während der Narkose durch, was für mich durch meine langjährige Erfahrung als Tiermedizinische Fachangestellte keine Besonderheit ist.
Ebenso berate ich Sie gerne bei chronisch kranken und alten Tieren bezüglich Körperpflege und Erhaltung oder Steigerung der Lebensqualität. Dabei begleite ich Sie und Ihr Tier auch über Wochen und Jahre, bis zu dessen Lebensende.
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Nimmt ein Steuerpflichtiger ein Haustier in seinen Haushalt auf, können die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG eingestuft werden. Begünstigt sind Tierbetreuungs- oder Pflegekosten, wie z.B. Fellpflege, Ausführen, Reinigungsarbeiten.
Diese haushaltsnahen Dienstleistungen mindern die zu zahlende Lohnsteuer / Einkommensteuer des Tierbesitzers um bis zu 20%, maximal jedoch um 4.000€ pro Jahr. Dies ist in der Steuererklärung des Tierbesitzers entsprechend zu erklären.
Voraussetzungen:
- Die Betreuung / Behandlung erfolgt innerhalb des Haushalts (Haus und Garten) des Tierbesitzers. (Achtung: Bei Verlassen der Grundstücksgrenze, z.B. beim therapeutischen Bewegen des Tieres, entfällt die Steuervergünstigung.)
- Der Tierbesitzer erhält für die entstandenen Aufwendungen eine Rechnung und bezahlt den Tierbetreuer / Therapeuten für seine Leistungen.
Kosten der Maßnahmen außerhalb des Haushaltes, z.B. in Hundesalons oder Tierpensionen sind nicht begünstigt.